
Deutschlands Apotheken sind bestens auf das elektronische Rezept vorbereitet. Mehr als 90 Prozent der Apotheken vor Ort sind schon jetzt mit den notwendigen Komponenten der Telematik-Infrastruktur (TI) ausgestattet – dazu zählen ein sicherer Router (Konnektor), die Institutionenkarte (SMC-B) und der Heilberufsausweis (HBA).
Rezept auf App
Für die meisten Patientinnen und Patienten wird das E-Rezept erst zum 1. Januar 2022 als gesetzliche Pflichtanwendung relevant, wenn Arztpraxen bundesweit nur noch E-Rezepte und keine analogen Rezepte mehr ausstellen können. Für die rein digitale Verwaltung des E-Rezepts brauchen Patientinnen und Patienten
- die bundeseinheitliche E-Rezept-App der gematik,
- ein NFC-fähiges Smartphone (NFC = Near Field Communication, ein Standard zur kontaktlosen Datenübertragung) sowie eine
- NFC-fähige Gesundheitskarte inklusive PIN von ihrer Krankenkasse.
Alternativ können Sie aber auch einen Papierausdruck des jeweiligen E-Rezept-Schlüssels erhalten und ebenso in der Apotheke einlösen. Schon im zweiten Halbjahr 2021 wird das E-Rezept in der Fokusregion Berlin-Brandenburg von 120 Apotheken, 50 Arztpraxen sowie gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten getestet. Die Erkenntnisse aus der Testregion fließen in den bundesweiten Roll-Out zum Jahresende 2021 ein. (ABDA)