PKA – Pharmazeutisch Kaufmännische/r Angestellte/r

Die dritte Berufsgruppe in der Apotheke sind die Pharmazeutisch Kaufmännischen Angestellten, kurz PKA.
Bild: PKA – Pharmazeutisch Kaufmännische/r Angestellte/r

Die Ausbildung, für die man den Hauptschulabschluss haben sollte, erfolgt parallel in einer Apotheke und in der Berufsschule.

Es handelt sich um eine kaufmännische Ausbildung. Gute Kenntnisse in Mathematik und Deutsch sind die Voraussetzung, um in diesem Beruf erfolgreich arbeiten zu können. Die Ausbildung dauert regulär drei Jahre, kann aber im Einzelfall – z.B. Abitur, gute Ausbildungsleistungen – verkürzt werden. Genauere Informationen dazu gibt es in Apotheken und bei den Apothekerkammern – die Apothekerin oder der Apotheker vor Ort hat die Telefonnummer.

Ein/e PKA kümmert sich in der Apotheke um die Warenbewirtschaftung, vom Einkauf und Bestellen der Waren, über Preisberechnung, Datenpflege im Computer bis hin zur Kontrolle von Verfallsdaten und das Bearbeiten von Retouren. Außerdem unterstützt ein/e PKA das pharmazeutische Personal, also Apotheker und PTA, bei ihrer Arbeit. PKAs dürfen in einer Apotheke keine Arzneimittel abgeben. Allerdings zu Kosmetik, Diätprodukten, Verbandsstoffen und Pflanzenschutzmitteln dürfen sie jedoch beraten und sie auch verkaufen.

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