Fruchtgummi

Jedes Lebensmittel hat sein typisches Erscheinungsbild; auch Nahrungsergänzungsmittel. Sie müssen eine dosierte Form aufweisen, sodass ihre Einnahme in kleinen Mengen möglich ist. Die Nahrungsergänzungsmittelverordnung nennt dazu Beispiele: Tabletten, Kapseln, Pastillen, Pulverbeutel und Flüssigampullen.
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